Vermietung

Mieten Sie unsere Baumaschinen!

Sie benötigen für Ihr Bauvorhaben eine Baumaschine?
Gerne stellen wir Ihnen diese zur Verfügung. Eine Einweisung erfolgt vor Ort durch unseren Mitarbeiter oder wir stellen Ihnen einen Gerätefahrer.

Minibagger
Kettenbagger
Kompaktlader
Teleskoplader
Radlader
Wacker-Stampfer
Rüttelplatten
Walzen
Gabelhubwägen
Hubarbeitsbühne
Abbruchhammer für Kettenbagger
versch. Abbruchhämmer
Nassschneidgeärte
Stromaggregate
Trennjäger
Betonglätter
Bauzubehör wie Schalung, Stahlstützen und Gerüstblöcke
3-Achs-Tandem-Zug oder Sattelzugmaschine inkl. Fahrer

Nicht das Passende dabei?

Kein Problem, wir können Ihnen auf Anfrage gerne weitere Geräte vermitteln! Kontaktieren Sie uns, dann finden wir die für Sie passende Lösung!

Bei allen Mietgeräten gilt folgendes:

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters! Einsicht in die Geschäftsbedingungen auf Anfrage. Der Berechnung der Miete ist als Arbeitszeit die normale Schichtzeit von täglich bis zu 8 Stunden zugrundegelegt. Die Arbeitszeit der täglich über die normale Schichtzeit hinaus geleisteten Stunden gelten als Überstunden und werden mit 1/8 des Tagesmietpreises berechnet. Die Miete versteht sich ohne Kosten für Ver- und Endladen, Frachten und Transport bei Hin- und Rücklieferung, Gestellung von Betriebsstoffen (Schmier- und Kraftstoffen) und Personal (Frachtkosten nach Kilometer bzw. Pauschalsätzen). Für zerstörte Teile an der Maschine oder mitgelieferter Ausrüstung haftet der Mieter. Öle und Radmuttern müssen täglich kontrolliert, die Maschine täglich abgeschmiert werden. Bei Unterlassung oder unsachgemäßer Durchführung dieser Wartungsarbeiten haftet der Mieter für die dadurch entstandenen Schäden. Die Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich in Euro. Der Mieter hat die Pflicht alle objektiven Möglichkeiten zu nutzen und Maßnahmen zu ergreifen um technische Schäden und besonders Diebstahlschäden möglichst zu verhindern. Im Schadensfall ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.